Leistungsbeistellung

Leistungsbeistellung
Begriff des Umsatzsteuerrechts für das Zurverfügungstellen von Leistungen, d.h.  Lieferungen und  sonstigen Leistungen (L. i.w.S.) oder ausschließlich von sonstigen Leistungen (L. i.e.S.), durch den Auftraggeber an den Hersteller eines Werkes. Die beigestellte (sonstige) Leistung ist nicht Bestandteil der Leistung des Werkunternehmers, auch wenn er bei der Beschaffung der Leistung als Agent oder Berater mitwirkt.
- Beispiel: Werkunternehmer A berät den Auftraggeber B bei der Beschaffung der beizustellenden und von C zu bewirkenden Leistung. Beschafft hingegen A im eigenen Namen und für Rechnung des B die Leistung von C, umfasst die Leistung des A an B auch diese Leistung.
- Form der L. (i.w.S.):  Materialbeistellung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Materialbeistellung — Begriff des Umsatzsteuerrechts für das Zurverfügungstellen von Material durch den Auftraggeber an den Hersteller eines Werkes. Das beigestellte Material ist nicht Bestandteil der Leistung des Werkunternehmers, auch wenn er bei der… …   Lexikon der Economics

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